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   BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93   

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BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93 (https://dejure.org/1993,1146)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1993 - 4 B 65.93 (https://dejure.org/1993,1146)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 (https://dejure.org/1993,1146)
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Verhandlungsbereitschaft hinsichtlich Erschließungsangebot

§ 30 BauGB, § 123 BauGB, lediglich ein hinreichend konkretes Erschließungsangebot des Bauinteressenten (auch gegenüber einer unnachgiebigen Gemeinde) kann nach Treu und Glauben die Erschließung ersetzen, nicht schon seine Verhandlungsbereitschaft

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhaben bei fehlender Erschließung - Erfordernis des Nachweises der Sicherung der Erschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie konkret muß das Angebot zur Herstellung von Erschließungsanlagen sein? (IBR 1994, 161)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1298 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1101
  • DÖV 1993, 918
  • ZfBR 1993, 305
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
    Die in dieser Vorschrift getroffene Regelung stellt eine Ausprägung des in § 242 BGB verankerten Grundsatzes von Treu und Glauben dar, der auch den Anknüpfungspunkt für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast bildet (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
    Die von der Beschwerde angesprochene Frage bedarf jedoch keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, da sie sich auf der Grundlage der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166) ohne weiteres dahin beantworten läßt, daß es für ein zumutbares Erschließungsangebot jedenfalls nicht genügt, wenn der Bauinteressent lediglich seine Bereitschaft erklärt, in Vertragsverhandlungen einzutreten.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
    Die von der Beschwerde angesprochene Frage bedarf jedoch keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, da sie sich auf der Grundlage der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166) ohne weiteres dahin beantworten läßt, daß es für ein zumutbares Erschließungsangebot jedenfalls nicht genügt, wenn der Bauinteressent lediglich seine Bereitschaft erklärt, in Vertragsverhandlungen einzutreten.
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
    Die geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Senats vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - (BRS 30 Nr. 80) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
    Die von der Beschwerde angesprochene Frage bedarf jedoch keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, da sie sich auf der Grundlage der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166) ohne weiteres dahin beantworten läßt, daß es für ein zumutbares Erschließungsangebot jedenfalls nicht genügt, wenn der Bauinteressent lediglich seine Bereitschaft erklärt, in Vertragsverhandlungen einzutreten.
  • BVerwG, 11.05.1966 - VIII B 109.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Erfolg geltend gemacht, das Berufungsurteil beruhe auf der Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wird aber im Gewande der Divergenzrüge eine Rechtsfrage aufgeworfen, die der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung verleiht, so kann die Revision wegen dieser Frage zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG 8 B 109.64 - BVerwGE 24, 91 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Schon mit seiner Hilfe kann sich der Bauherr die Möglichkeit verschaffen, das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (Beschluss vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - BRS 55 Nr. 105).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    In dieselbe Richtung weist der in § 162 Abs. 1 BGB angelegte Rechtsgedanke, wonach niemand aus einem von ihm treuwidrig verhinderten Ereignis Vorteile soll ziehen dürfen (vgl. Beschluss vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG/BauGB Nr. 33 sowie Urteil vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 24.96 - BVerwGE 102, 194 = Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 25 S. 30).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Denn zur Zumutbarkeit eines solchen Angebots gehört zum einen, daß es aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen verläßlich (vgl. Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8) und auch ausreichend konkret ist, um die Verläßlichkeit durch die Gemeinde überprüfen zu können (vgl. Beschluß vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen); zur Zumutbarkeit gehört zum anderen - und in erster Linie -, daß sich das Angebot auf die plangemäße Erschließung bezieht.
  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Verhält sich die Gemeinde ablehnend oder passiv, kann es der Bauherr im Allgemeinen fürs erste mit der Vorlage eines Angebots bewenden lassen, das die von ihm zu erbringenden Leistungen wenigstens in groben Zügen darstellt und damit die Gemeinde in die Lage versetzt, sich über den Umfang und die Zuverlässigkeit der Eigenleistungen des Bauherrn ein ausreichendes Bild zu verschaffen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 -, NVwZ 1993, 1101).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 24.02

    Isoliertes Vorverfahren, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme,

    In dieselbe Richtung weist der in § 162 Abs. 1 BGB angelegte Rechtsgedanke, wonach niemand aus einem von ihm treuwidrig verhinderten Ereignis Vorteile soll ziehen dürfen (vgl. Beschluss vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 33; Urteil vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 24.96 - BVerwGE 102, 194, 199).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 10 B 2.06

    Zurückweisung der Berufung; (kein) Anspruch auf Erschließung;

    Ein solches Angebot hat eine Ersetzungsfunktion (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, juris-Ausdruck S. 5; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 Mit dieser vor Erteilung der (ersten) Baugenehmigung abgegebenen (einseitigen) Erklärung, in der er sich verpflichtete, die anfallenden Kosten für Planung, Erschließung und Durchführung des Objektes Autohaus G_____ entsprechend der Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan zu tragen, hat er ein Erschließungsangebot abgegeben, das angesichts der Bezugnahme auf den am 30. Mai 1991 von der (damaligen) Gemeinde gebilligten Vorhaben- und Erschließungsplan und die darin enthaltene Beschreibung der Straßenerschließung auch hinreichend bestimmt erscheint und sich nicht in der bloßen Erklärung erschöpft, verhandlungsbereit zu sein (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, juris-Ausdruck S. 4).

    Vielmehr schafft sich der Bauherr bereits mit einem Angebot, das über die unverbindliche Erklärung hinausgeht, erschließungswillig zu sein, die Möglichkeit, das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, juris-Ausdruck S. 5).

    Denn insoweit kommt es unter dem Gesichtspunkt, dass sich der Bauherr mit der Abgabe eines Erschließungsangebots die Möglichkeit verschafft, das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, juris-Ausdruck S. 5), nur auf die objektiv-rechtlich Situation zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung an.

  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Ohne ein konkretes Angebot erübrigen sich alle weiteren Überlegungen (vgl. hierzu auch den Beschluß vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 33 - ZfBR 1993, 305).
  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    cc) Schließlich wirft auch die wegemäßige Erschließung des Vorhabengrundstücks nach wie vor Fragen auf, die geeignet sind, Zweifel an einer ausreichenden Substantiierung und Zuverlässigkeit des Erschließungsangebots der Beigeladenen entsprechend dem von ihr vorgelegten Wegenutzungsvertrag zu wecken (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - juris Rn. 11; U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - juris Rn. 21).

    Es ist deshalb fraglich, ob sich die Antragstellerin anhand des Erschließungsangebots der Beigeladenen ein ausreichendes Bild über deren Leistungsbereitschaft machen konnte (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.1993 - 4 B 65/93 - juris Rn. 11).

  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer

    Das Angebot der Beigeladenen hat insoweit eine Ersetzungsfunktion (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1993 - 4 B 65.93 -, NVwZ 1993, 1101 = UPR 1993, 305 = BRS 55 Nr. 105 = Buchholz 406.11 § 30 BBauG/BauGB Nr. 33).
  • VGH Bayern, 17.09.2001 - 26 B 99.2654

    Bauplanungsrecht: Begriff des Einkaufszentrums i.S. von § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

    Welchen Substantiierungsanforderungen ein zumutbares Angebot gerecht werden muss, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. vom 30.8.1985 - 4 C 48/81, NVwZ 1986, 38 ; vom 7.2.1986 - 4 C 30.84, BVerwGE 74, 19; vom 3.5.1991 - 8 C 77.89, BVerwGE 88, 166 ; vom 18.5.1993 - 4 B 65/93, NVwZ 1993, 1102; 23.12.1993 - 4 B 212/92, Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 35), der sich der erkennende Senat anschließt, von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Vielmehr muss dass Angebot so konkret sein, "dass es auf seine Eignung überprüft werden kann, einen Zustand herbeizuführen, der die gleiche Gewähr der Verlässlichkeit bietet, wie wenn das Baugrundstück bereits erschlossen wäre" (vgl. BVerwG vom 18. Mai 1993 - 4 B 65/93, a.a.O. S. 1101).

    Ein Angebot, dass diesen Zweck erfüllen soll, kann sich aber auch dann nicht in der bloßen Erklärung erschöpfen, verhandlungsbereit zu sein, wenn - wie die Klägerin hier unbestritten vorträgt - , unzweifelhaft ist, dass sie als bekannte und renommierte Baufirma von ihren wirtschaftlichen Voraussetzungen her ohne weiteres in der Lage ist, die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen (vgl.: BVerwG vom 18. Mai 1993 - 4 B 65/93, a.a.O. S. 1101).

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 8 B 15.884

    Umstufung einer Gemeindestraße

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 2 M 226/09

    Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zu einer Genehmigung für eine

  • BVerwG, 13.02.2002 - 4 B 88.01

    Erschließungsangebot; Vertragsangebot; Wasserleitung.

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647

    Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße

  • VGH Bayern, 03.03.2015 - 4 B 14.415

    Anspruch auf Abschluss einer Sondervereinbarung zum Anschluss an eine

  • VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung

  • VG Münster, 09.07.2009 - 8 K 623/08

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Umwandlung eines bei seiner

  • VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, Ermessensreduzierung auf Null

  • BVerwG, 02.11.2000 - 4 B 69.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welche Mindestanforderungen an ein

  • BVerwG, 31.05.2011 - 9 B 84.10

    Divergenzrüge; fehlerhafte Anwendung eines Rechtssatzes

  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast nicht bei Bauvorbescheid

  • VGH Bayern, 17.09.2021 - 1 ZB 20.16

    Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

  • VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 702/17

    Ortsgemeinde Wilzenberg-Hußweiler kann Bau von Windenergieanlagen nicht

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 1 ZB 19.61

    Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 4 L 202/05

    Zur Beurteilung eines im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegenen

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320

    Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung

  • VGH Bayern, 29.01.2021 - 1 ZB 20.1887

    Kein Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten - Verletzung des

  • VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Fälligerklärung eines Zwangsgeldes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2006 - 10 S 2.06

    Antrag auf die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer

  • VGH Bayern, 03.04.2023 - 1 ZB 21.3148

    Vorbescheid für Doppelhaushälften - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • VGH Bayern, 28.03.2006 - 14 B 05.3051

    Baurecht: Ermessensreduzierung bei Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2

  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 25.02
  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034

    Befreiung von Baugrenzen

  • VGH Bayern, 29.06.2020 - 1 ZB 20.405

    Nichtzulassung der Berufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2012 - 11 A 1952/09

    Zulässigkeit eines Vorbehalts im Planfeststellungsrecht unter den § 74 Abs. 3

  • VGH Bayern, 27.04.2009 - 9 CS 08.3323

    Schweinezuchtstall; ausreichende Erschließung; erhöhter An- und Abfahrtsverkehr;

  • VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03

    Erschließung; Hähnchenmaststall; Veränderungssperre

  • VG Ansbach, 04.04.2008 - AN 10 K 07.01117

    Anordnung eines Aufbauseminars; Bestreiten der Rechtskraft einer

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